

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Privatdetektive
Der Privatdetektiv führt den ihm erteilten Auftrag im betriebsüblichen Schutz- Sicherheits- Bewachungs- Erkundungs- oder Beobachtungsdienst aus. Er ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben seiner festen oder freien Mitarbeit und allfällig auch Kolegialbüros zu bedienen. Die Durchführung des Auftrags geschieht nach pflichtgemässem Ermessen des Beauftragten. Bei Abschluss der Tätigkeit erhält der Auftraggeber einen schriftlichen Rapport/Bericht, Zwischenberichte erfolgen in der Regel mündlich.
Das vereinbarte Honorar wird ohne Rücksicht darauf fällig, ob das Ergebnis der vom Beauftragten vorgenommenen Schutz Sicherheit Bewachung Erkundung oder Beobachtung zu dem vom Auftraggeber gewünschten Erfolg führt oder nicht. Bei der Auftragserteilung ist ein der Art des Auftrages angemessener Kostenvorschuss zu leisten. Das vereinbarte Honorar wird inkl. Spesen und allfälliger Sonderprämien gesamthaft zur Zahlung fällig, sobald der Schlussbericht erteilt ist, es sei denn, es wäre bei der Auftragserteilung etwas anderes vereinbart worden (in schriftlicher Form). Ausser dem Honorar hat der Auftraggeber sämtliche bei der Durchführung des Auftrages entstehenden Unkosten und Spesen (Fahrt-, Verpflegung-, Übernachtungskosten, Trinkgelder-, Telefon-, Portospesen) zu ersetzen. Sollte ein Miet- oder Leihwagen in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die notwendigen Gebühren dafür zu entrichten. Der Privatdetektiv ist berechtigt weitere Vorschussleistungen während der Durchführung des Auftrags zu verlangen, sobald die Anzahlung die entstehenden Unkosten und 50% des Zeitaufwandes nicht mehr deckt.
Stunden werden berechnet für die Zeit vom Verlassen des Büros bis zur Rückkehr ins Büro. Bei Berechnung nach Stunden werden angebrochene Stunden, bei Berechnung nach Tagen angebrochene Tage voll in Rechnung gestellt. Der Arbeitstag beträgt ach Stunden (08:00- 12:00, 14:00- 18:00 Uhr).
Arbeitszeiten darüber hinaus bedingen einen Aufschlag auf die Tarifpreise. Tagespauschalen erstrecken sich auf 24 Stunden ohne zusätzlichen Zuschlag für tarifliche Stunden- und Tagesansätze.
Das Vertragsverhältnis endet mit der Erstattung des Schlussberichtes. Der Auftraggeber ist zur vorzeitigen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt. Der Beauftragte kann in diesem Falle einen seinen bisherigen Leistungen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars verlangen. Alle bisherigen Aufwendungen sind seitens des Auftraggebers zu vergüten
Der Privatdetektiv kann das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Als wichtiger Grund gelten ins besonders Vertrauensbruch, Verstösse gegen Gesetze oder die guten Sitten, Nichteinhalten der Zahlungsvereinbarung oder Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers.
Die vom Privatdetektiv erteilten Auskünfte sind streng vertraulich zu behandeln und nur für den persönlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber hat allen Schaden zu ersetzen, der durch Verletzung seiner Pflicht zur Diskretion entsteht. Dieser Artikel wird bei allfälliger Beweislegung vor gerichtlichen Instanzen als nicht bindend angesehen. Der Privatdetektiv ist für die Folgen einer wie immer auch gearteten Entscheidung des Auftraggebers nicht haftbar, die dieser aufgrund der erteilten Auskünfte oder Ermittlungsberichte trifft. Das Risiko, welches mit der Verwendung von Vertrauenspersonen und Angestellten verbunden ist, trägt ausschliesslich Auftraggeber. Er hat keinen Ersatzanspruch für allfällige Nachteile, die sich auf Versehen oder Verschulden von Hilfspersonen im Innen- oder Aussendienst zurückführen lassen.
Weiterhin verzichtet der Auftraggeber auf jeden Nachweis, wie, bei wem und durch wen eine Auskunft eingeholt wurde. Der Privatdetektiv ist auch nicht verpflichtet, dem Auftraggeber Mitteilungen über sein Vorgehen bei seinen Tätigkeiten zu machen.
Die Detektei–Leuch verpflichtet sich keine Angaben über den Auftraggeber an Dritte weiterzugeben, ausser im Gerichtsfall
gem. StGB art. 320.
Mit der Unterzeichnung anerkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Fällen von Gerichtlichen Auseinandersetzungen vereinbaren die Vertragspartner als Gerichtsstand den Sitz des Privatdetektivs.